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Leistungskatalog

WEG-Verwaltung

  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
  • Erstellen des Wirtschaftsplanes
  • Durchführung der Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten - Vorsitz und Niederschrift
  • Durchführung der Hausordnung
  • Überwachung der Verträge der Gemeinschaft
  • Geldverwaltung - Rechnungskontrolle und -anweisung
  • Buchführung
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
  • Technische Kontrolle des Gemeinschaftseigentums
  • Auftragsvergabe
  • Sofortmaßnahmen

Mietverwaltung

Allgemeine Verwaltung

  • Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern
  • Erledigung des Schriftverkehrs
  • Vermietung in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Abschluss der erforderlichen Mietverträge
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Abnahme und Übergabe der Mietsachen mit Protokoll
  • Mieterhöhung nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen
  • Inkasso der Miet- und Nebenkosten
  • Zahlungsverkehr sämtlicher dem Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben
  • Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
  • Kontoführung eines Mietkontos
  • Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
  • Erstellung einer Gesamtrechnung für den Eigentümer
  • Anstellung von Personal wie z.B. Raumpflegerin oder Hauswart
  • Verwaltung der Mietauktion

Technische Verwaltung

  • Veranlassung notwendiger Instandhaltungen und Wartungsarbeiten
  • Veranlassung von Ausschreibungen und Vergabe der Reparaturen
  • Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen rund um die Uhr

Unser Verzeichnis ist eine ausführliche, aber keine vollständige Auflistung aller Leistungen für eine WEG- und Mietverwaltung.

Dabei ist auch der jeweils anfallende Schrift und Telefonverkehr in der Grundleistung erfasst. Besondere "Schreibgebühren" oder ähnliche Aufwendungen für Tätigkeiten im Rahmen der Grundleistungen werden generell nicht in Rechnung gestellt.

Gerne besprechen wir all Ihre Wünsche und Vorstellungen mit Ihnen und erstellen ein individuelles Angebot.

Wir hoffen Sie überzeugt zu haben und freuen uns, von Ihnen zu hören.

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